Lohnabrechnung für Taxiunternehmen
Mindestlohn-Prüfung, Umsatzbeteiligung, Nachtarbeitszuschläge – automatisch berechnet aus Ihren Schichtdaten. Mit DATEV-Export für Ihren Steuerberater.
Die Lohnabrechnung im Taxigewerbe ist besonders komplex. Anders als in vielen Branchen gibt es variable Vergütungsmodelle, unterschiedliche Schichtzeiten und gesetzliche Besonderheiten:
Kombination aus Grundgehalt und Umsatzbeteiligung macht jede Lohnabrechnung individuell und komplex.
Bei Umsatzbeteiligung muss geprüft werden, ob der Mindestlohn pro Stunde eingehalten wird.
Zuschläge für Nachtschichten, Sonn- und Feiertage müssen korrekt berechnet und ausgewiesen werden.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für angestellte Taxifahrer. Aktuell liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Bei Umsatzbeteiligung ist die Herausforderung: Der Stundenlohn variiert je nach Schicht.
Cably berechnet für jede Schicht automatisch den effektiven Stundenlohn. Liegt dieser unter dem Mindestlohn, wird die Differenz ausgewiesen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Cably unterstützt verschiedene Vergütungsmodelle:
Die Einstellungen werden pro Fahrer individuell konfiguriert.
Die Lohnabrechnung basiert vollständig auf den erfassten Schichtdaten. Kein manuelles Übertragen, keine doppelte Erfassung.
Cably erfasst automatisch, welche Stunden einer Schicht in die Nachtarbeitszeit (23:00–06:00 Uhr) fallen. Die gesetzlichen Zuschläge werden korrekt berechnet und im Lohnschein ausgewiesen.
Die monatliche Übergabe an den Steuerberater wird zum Kinderspiel:
Alle Lohndaten im DATEV-kompatiblen Format. Ihr Steuerberater kann die Daten direkt importieren – ohne manuelle Eingabe.
Übersichtliche Lohnscheine für jeden Fahrer. Pro Monat oder pro Abrechnungszeitraum generierbar.
Detaillierte Auswertungen zu Personalkosten, Durchschnittslöhnen und Umsatzbeteiligungen pro Fahrer.
Der Lohn wird in der Regel als Kombination aus Grundgehalt und Umsatzbeteiligung berechnet. Der Mindestlohn muss eingehalten werden. Cably berechnet dies automatisch aus den Schichtdaten.
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für angestellte Taxifahrer. Aktuell liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Cably prüft automatisch die Einhaltung.
Ja, alle Lohndaten können DATEV-kompatibel exportiert und direkt an Ihren Steuerberater übergeben werden.
Cably erfasst die Arbeitszeiten jeder Schicht inklusive Nachtarbeitsstunden. Zuschläge werden automatisch berechnet und ausgewiesen.
Ja, verschiedene Vergütungsmodelle werden unterstützt. Die Einstellungen werden pro Fahrer individuell konfiguriert.