Lohnabrechnung für Taxiunternehmen

Lohnabrechnung Taxiunternehmen: Gehälter korrekt & automatisch abrechnen

Mindestlohn-Prüfung, Umsatzbeteiligung, Nachtarbeitszuschläge – automatisch berechnet aus Ihren Schichtdaten. Mit DATEV-Export für Ihren Steuerberater.

Herausforderungen der Lohnabrechnung im Taxi

Die Lohnabrechnung im Taxigewerbe ist besonders komplex. Anders als in vielen Branchen gibt es variable Vergütungsmodelle, unterschiedliche Schichtzeiten und gesetzliche Besonderheiten:

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Variable Vergütung

Kombination aus Grundgehalt und Umsatzbeteiligung macht jede Lohnabrechnung individuell und komplex.

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Mindestlohn-Kontrolle

Bei Umsatzbeteiligung muss geprüft werden, ob der Mindestlohn pro Stunde eingehalten wird.

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Nacht- & Feiertagsarbeit

Zuschläge für Nachtschichten, Sonn- und Feiertage müssen korrekt berechnet und ausgewiesen werden.

Mindestlohn & Umsatzbeteiligung

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für angestellte Taxifahrer. Aktuell liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Bei Umsatzbeteiligung ist die Herausforderung: Der Stundenlohn variiert je nach Schicht.

Mindestlohn-Prüfung mit Cably

Cably berechnet für jede Schicht automatisch den effektiven Stundenlohn. Liegt dieser unter dem Mindestlohn, wird die Differenz ausgewiesen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Umsatzbeteiligung vs. Festgehalt

Cably unterstützt verschiedene Vergütungsmodelle:

Die Einstellungen werden pro Fahrer individuell konfiguriert.

Automatische Berechnung mit Cably

Die Lohnabrechnung basiert vollständig auf den erfassten Schichtdaten. Kein manuelles Übertragen, keine doppelte Erfassung.

So funktioniert es:

  1. Schichtdaten erfassen: Fahrer rechnen per App ab – Arbeitszeiten, Umsätze und Kilometer werden automatisch gespeichert.
  2. Automatische Berechnung: Cably berechnet Grundgehalt, Umsatzbeteiligung, Zuschläge und prüft den Mindestlohn.
  3. Lohnschein generieren: Für jeden Fahrer wird ein übersichtlicher Lohnschein erstellt.
  4. DATEV-Export: Alle Lohndaten werden DATEV-kompatibel exportiert – bereit für Ihren Steuerberater.

Nachtarbeitszuschläge

Cably erfasst automatisch, welche Stunden einer Schicht in die Nachtarbeitszeit (23:00–06:00 Uhr) fallen. Die gesetzlichen Zuschläge werden korrekt berechnet und im Lohnschein ausgewiesen.

DATEV-Export & Steuerberater-Anbindung

Die monatliche Übergabe an den Steuerberater wird zum Kinderspiel:

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DATEV-Export

Alle Lohndaten im DATEV-kompatiblen Format. Ihr Steuerberater kann die Daten direkt importieren – ohne manuelle Eingabe.

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Lohnscheine als PDF

Übersichtliche Lohnscheine für jeden Fahrer. Pro Monat oder pro Abrechnungszeitraum generierbar.

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Auswertungen

Detaillierte Auswertungen zu Personalkosten, Durchschnittslöhnen und Umsatzbeteiligungen pro Fahrer.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Wie berechne ich den Lohn für Taxifahrer?

Der Lohn wird in der Regel als Kombination aus Grundgehalt und Umsatzbeteiligung berechnet. Der Mindestlohn muss eingehalten werden. Cably berechnet dies automatisch aus den Schichtdaten.

Muss ich den Mindestlohn zahlen?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für angestellte Taxifahrer. Aktuell liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Cably prüft automatisch die Einhaltung.

Unterstützt Cably den DATEV-Export?

Ja, alle Lohndaten können DATEV-kompatibel exportiert und direkt an Ihren Steuerberater übergeben werden.

Wie werden Nachtarbeitszuschläge berücksichtigt?

Cably erfasst die Arbeitszeiten jeder Schicht inklusive Nachtarbeitsstunden. Zuschläge werden automatisch berechnet und ausgewiesen.

Kann Cably Umsatzbeteiligung und Festgehalt kombinieren?

Ja, verschiedene Vergütungsmodelle werden unterstützt. Die Einstellungen werden pro Fahrer individuell konfiguriert.

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