Was verdient ein Taxifahrer in Deutschland?
Das Gehalt eines Taxifahrers in Deutschland variiert je nach Region, Arbeitgeber und Beschäftigungsform erheblich. 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 EUR pro Stunde – das ist die absolute Untergrenze, die auch für Taxifahrer gilt.
Die durchschnittlichen Gehälter zeigen je nach Quelle unterschiedliche Werte:
| Beschäftigungsform | Monatlich (brutto) | Jährlich (brutto) |
|---|---|---|
| Vollzeit (Durchschnitt) | ca. 2.000 – 2.700 EUR | ca. 24.000 – 32.500 EUR |
| Teilzeit | ca. 1.200 – 1.800 EUR | ca. 14.400 – 21.600 EUR |
| Minijob (max.) | 603 EUR | 7.236 EUR |
Regionale Gehaltsunterschiede
Die Gehälter unterscheiden sich deutlich zwischen West- und Ostdeutschland:
- Westdeutschland: Durchschnitt ca. 2.089 EUR/Monat (25.068 EUR/Jahr)
- Ostdeutschland: Durchschnitt ca. 1.924 EUR/Monat (23.088 EUR/Jahr)
- Spitzenreiter: Frankfurt am Main mit ca. 26.616 EUR/Jahr
- Top-Bundesland: Hamburg mit ca. 26.076 EUR/Jahr
Taxifahrer als Minijob: Die Regeln 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Grenzen für Minijobs, da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist:
- Verdienstgrenze: 603 EUR pro Monat (7.236 EUR pro Jahr)
- Maximale Arbeitsstunden: ca. 43 Stunden/Monat bzw. 10 Stunden/Woche bei Mindestlohn
- Gelegentliches Überschreiten: In maximal 2 Kalendermonaten pro Jahr erlaubt (dann max. 8.442 EUR/Jahr)
Wichtig für Nachtfahrer: Steuerfreie Zuschläge
Besonders relevant für Taxifahrer im Minijob: Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden nicht auf die 603-EUR-Grenze angerechnet! Voraussetzung: Der Grundlohn beträgt nicht mehr als 25 EUR/Stunde. Das bedeutet, dass ein Minijob-Taxifahrer, der regelmäßig nachts fährt, faktisch mehr als 603 EUR verdienen kann.
Steuern und Sozialabgaben im Minijob
Für den Taxifahrer (Arbeitnehmer)
- Einkommensteuer: Keine (wird pauschal vom Arbeitgeber gezahlt)
- Rentenversicherung: 3,6% Eigenanteil (ca. 21,70 EUR bei 603 EUR)
- Befreiung möglich: Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann erhalten Sie die vollen 603 EUR netto
- Krankenversicherung: Keine über den Minijob! Sie müssen sich anderweitig absichern (Familienversicherung, Hauptjob oder freiwillige Versicherung)
Für den Taxiunternehmer (Arbeitgeber)
| Abgabenart | Satz |
|---|---|
| Rentenversicherung (Pauschale) | 15,00% |
| Krankenversicherung (Pauschale) | 13,00% |
| Pauschsteuer (inkl. Kirchensteuer + Soli) | 2,00% |
| Umlage U1 + U2 | ca. 1,04% |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06% |
| Gesamt | ca. 31% |
Rechenbeispiel: Bei einem Verdienst von 603 EUR zahlt der Arbeitgeber ca. 187 EUR an Abgaben. Die Gesamtkosten betragen somit ca. 790 EUR pro Minijobber.
Minijob vs. Midijob vs. Vollzeit: Was lohnt sich?
| Kriterium | Minijob | Midijob | Vollzeit |
|---|---|---|---|
| Verdienstgrenze | bis 603 EUR | 603 – 2.000 EUR | unbegrenzt |
| Stunden/Woche | ca. 10 Std. | ca. 10–33 Std. | ca. 40 Std. |
| Krankenversicherung | nicht versichert! | versicherungspflichtig | versicherungspflichtig |
| Steuern (AN) | keine | Einkommensteuer | Einkommensteuer |
| Netto-Vorteil | sehr hoch | mittel | niedrig |
Voraussetzungen: Was brauche ich als Taxifahrer?
Auch als Minijobber benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Die Anforderungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Maximal 5 Punkte in Flensburg
- Ärztliches Gutachten (körperliche/geistige Eignung + Sehtest)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Kosten: ca. 180 – 300 EUR
- Seit 2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr nötig
Wichtige Änderungen 2026 für Taxifahrer
- Mehr Gehalt: Der Mindestlohn steigt von 12,82 EUR (2025) auf 13,90 EUR (2026) – das bedeutet mehr Verdienst pro Stunde
- Höhere Minijob-Grenze: Die Grenze steigt automatisch auf 603 EUR/Monat – Sie dürfen mehr verdienen als 2025
- Rentenversicherung: Ab Juli 2026 können Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherung befreien ließen, die Befreiung erstmals rückgängig machen
- Keine Ortskundeprüfung mehr: Seit der PBefG-Reform 2021 ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer komplett entfallen – der P-Schein bleibt aber Pflicht
Fazit: Lohnt sich der Minijob als Taxifahrer?
Ein Minijob als Taxifahrer kann eine attraktive Nebentätigkeit sein – besonders durch die steuerfreien Nachtzuschläge und die Tatsache, dass bei Befreiung von der Rentenversicherung brutto gleich netto ist. Beachten Sie aber: Sie sind über den Minijob nicht krankenversichert und müssen sich anderweitig absichern.
Für Taxiunternehmer, die Minijobber beschäftigen, empfiehlt sich eine professionelle Buchhaltungssoftware, die Schichtzettel, Lohnabrechnungen und Minijob-Meldungen automatisch verwaltet. Cably bietet genau diese Funktionen – speziell entwickelt für das Taxigewerbe.